Förderung & Digitalisierung
Förderungen für Digitalisierung und KI-Projekte:
Was Unternehmen in Sachsen-Anhalt jetzt wissen sollten
Veröffentlicht am 9. August 2026 · Manuela Paust, MSP unIT UG
Dieser Beitrag wurde mit Künstlicher Intelligenz erzeugt.
Inhaltlich geprüft und verantwortet von Manuela Paust, MSP unIT UG.
Website-Modernisierung, Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), IT-Sicherheits-Grundschutz, der erste eigene KI-Einsatz im Betrieb — viele dieser Vorhaben werden aus Kostengründen aufgeschoben. Dabei übersehen gerade kleine und mittlere Unternehmen häufig, dass Bund und Land genau solche Digitalisierungsschritte bezuschussen. Wir fassen zusammen, was aktuell gilt — mit einem konkreten Termin, auf den Sie jetzt hinarbeiten können.
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION: bis zu 70.000 Euro Zuschuss
Das derzeit relevanteste Programm für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, vergeben über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB):
- Förderhöhe: Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro pro Vorhaben. Mindestprojektvolumen 3.000 Euro, Gesamtkosten bis 200.000 Euro, Beraterleistungen bis 6.000 Euro anrechenbar, Projektlaufzeit maximal 12 Monate.
- Was gefördert wird: ausdrücklich sowohl die Digitalisierung interner Abläufe als auch die von Produkten, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, dazu digitale Marketing- und Vertriebsstrategien sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.
- Wichtige Einschränkung: Eine einfache Website ohne tiefergehende Funktionen zählt nicht als Digitalisierungsprojekt. Sobald Online-Terminbuchung, Kundenverwaltung, ein Shop oder eine barrierefreie Neuumsetzung dazukommen, ist das Vorhaben grundsätzlich förderfähig.
- Termine: Der nächste Förderaufruf ist für den 28. September 2026, 13:00 Uhr vorgesehen, ein weiterer für den 30. November 2026 (beide Termine offiziell „unter Vorbehalt“, kurz vorher noch einmal bestätigen lassen). Jeder Aufruf endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind — erfahrungsgemäß schließen die Fenster schnell.
- Antragsweg: über das IB-Kundenportal, mit Projektskizze, Wirtschaftlichkeitsdarstellung und Ausgaben-/Finanzierungsplan; kostenlose Hotline 0800 56 007 57. Der Antrag muss grundsätzlich vor Projektbeginn gestellt werden.
BAFA-Unternehmensberatung: bis zu 80 % Zuschuss für externe Beratung
Ergänzend fördert der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) extern eingekaufte Unternehmensberatung — etwa zur Strategieentwicklung rund um ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben, bevor größere Fördermittel beantragt werden:
- Förderhöhe für Sachsen-Anhalt (als „neues Bundesland“ begünstigt): 80 % Zuschuss, maximal 2.800 Euro, bei förderfähigen Beratungskosten bis 3.500 Euro.
- Umfang: bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen, davon maximal zwei pro Jahr.
- Voraussetzung: Der Berater muss unabhängig vom beratenen Unternehmen sein; der Antrag erfolgt vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal.
Kostenlose Erstberatung und Weiterbildungsförderung
Wer noch unsicher ist, wo er ansetzen soll, findet beim Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg eine kostenlose, anbieterneutrale Erstberatung zu KI-Einsatzfeldern — ein guter erster Schritt vor einer kostenpflichtigen Beratung. Für die Qualifizierung der eigenen Belegschaft im digitalen Wandel gibt es zudem Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB: bis zu 60 % Zuschuss, für Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit einem zusätzlichen Bonus von 10 Prozentpunkten.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Die Programme lassen sich kombinieren: Eine geförderte Erstberatung schärft das Projektziel, der anschließende Digitalisierungszuschuss deckt die Umsetzung. Ein Beispiel: Ein 6.000-Euro-Projekt „barrierefreie Website mit Online-Terminbuchung und IT-Sicherheits-Grundschutz“ kostet nach Förderung über Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION effektiv rund 3.000 Euro. Das Mindestprojektvolumen von 3.000 Euro spricht dabei für gebündelte Vorhaben statt einzelner Kleinmaßnahmen.
Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne und begründet keinen Anspruch auf Förderung — verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Fördergeber. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der technischen Projektbeschreibung für Ihren Antrag; die Antragstellung selbst obliegt Ihrem Unternehmen.
Jetzt unverbindlich anfragen →
Dieser Beitrag ersetzt keine Fördermittel- oder Rechtsberatung im Einzelfall und begründet keinen Anspruch auf Förderung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die jeweiligen Fördergeber.
