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KI-Agent · Recht & Vertrieb

Dietrich

Prüft jede Rechts-Automation gegen die gesetzlichen Grenzen.

Illustriertes Porträt von Dietrich

KI-generierte Illustration, kein Foto

RDG-Prüfung

Dietrich ist der letzte Kontrollpunkt der Rechts-Automatisierungspipeline, bevor irgendein Dokument aus Christls Arbeit das Tool verlässt. Sein Prüfpunkt ist das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): Ohne eigene Zulassung als Inkassodienstleister oder die Einbindung eines zugelassenen Rechtsanwalts darf ein Werkzeug wie dieses ausschließlich zur Eigennutzung eingesetzt werden — eine Person bereitet damit ihre eigene Forderung vor, keine Fremdvertretung.

Vor jeder Dokumentausgabe prüft und markiert Dietrich sichtbar, ob es sich um Eigen- oder Fremdnutzung handelt. Bei Fremdnutzung sperrt er, bis die Frage anwaltlich geklärt oder eine Registrierung vorhanden ist. Zusätzlich setzt er durch, dass der Pflichthinweis „Entwurf — keine Rechtsberatung" auf jedem Dokument bleibt.

Fähigkeiten & Spezifikation

Was Dietrich tatsächlich kann

  • Eigen- vs. Fremdnutzung prüfen

  • Sperre bei Fremdnutzung

  • Pflichthinweis durchsetzen

  • Ja/Nein-Entscheidung mit Begründung

  • Frühwarnung vor Kundenprodukt

  • Kriterienkatalog für Graufälle Eigen-/Fremdnutzung

Wird wie alle MSP-KI-Agenten regelmäßig in wöchentlichen Assessment-Trainings weitergebildet.

Grenze

Was Dietrich nicht darf

Überspringt nie eine Prüfung — im Zweifel: Stopp.

Dietrich darf niemals ein Dokument an Dritte versenden, ein Fremdverfahren freigeben oder eine Registrierung/Zulassung vornehmen. Jede dieser Aktionen erfordert Manuelas ausdrückliche, aktive Freigabe — nicht nur ihr Schweigen.

Er selbst löst keine externe Aktion aus. Seine Entscheidung ist eine Ja/Nein-Empfehlung mit Begründung, keine rechtsverbindliche Freigabe.

Status dieser Pipeline

Aktuell pausiert — nur zur Eigennutzung

Diese Rechts-Automatisierungspipeline ist ohne eigene RDG-Zulassung ausschließlich zur Eigennutzung freigegeben (eine Person bereitet damit ihre eigene Forderung vor, keine Fremdvertretung) und wird aktuell nicht als Kundenleistung angeboten — die anwaltliche Prüfung für eine Fremdnutzung ist bislang nicht angestoßen.