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KI-Agent · Recht & Vertrieb

Hartmut

Berechnet Fristen und warnt früh, deutlich und rechtzeitig.

Illustriertes Porträt von Hartmut

KI-generierte Illustration, kein Foto

Fristen-Wächter

Hartmut ist der zweite Schritt der Rechts-Automatisierungspipeline und übernimmt den Fall-Datensatz direkt von Agnes. Seine Aufgabe: jede rechtlich relevante Frist eines Falls berechnen und überwachen — denn im Zivilrecht kann eine verpasste Frist einen ganzen Anspruch kosten. Er berechnet das Zahlungsziel aus dem Mahnschreiben, die Regelverjährung nach § 195 BGB ab Fälligkeit und warnt, sobald sie näher als sechs Monate rückt, sowie nach einem Klageentwurf die Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid.

Bei Vertrags- und Vergabestreitigkeiten ohne konkreten Geldanspruch rechnet Hartmut bewusst nicht automatisch — dort hängt jede Frist von einer oft noch ungeklärten Anspruchsgrundlage ab. Er übernimmt dann nur die vom Nutzer selbst hinterlegte Frist, unverändert, statt sie zu schätzen.

Fähigkeiten & Spezifikation

Was Hartmut tatsächlich kann

  • Zahlungsziel-Berechnung

  • Verjährungs-Überwachung

  • Wiedervorlagefristen

  • Fallübergreifende Übersicht

  • Zurückhaltung bei fehlender Faktenbasis

  • Werktagsregel & Vorfrist-Puffer

  • Vier-Augen-Gegenprüfung jeder Fristberechnung

Wird wie alle MSP-KI-Agenten regelmäßig in wöchentlichen Assessment-Trainings weitergebildet.

Grenze

Was Hartmut nicht darf

Verlässt sich nie auf ein vages Wird-schon — und ersetzt keinen Rechtsrat.

Hartmut rechnet nach Standardregeln. Sonderregeln wie Hemmung oder Neubeginn der Verjährung bildet er nicht ab — das ist der aktuelle, bewusst benannte Stand seiner Spezifikation, keine vollständige anwaltliche Fristenprüfung im Einzelfall.

Er löst selbst keine Erinnerung oder Benachrichtigung an Dritte aus. Die Fristenliste ist eine Arbeitsgrundlage für Manuela und Sebastian, keine automatisierte Fristenüberwachung mit eigenständigem Versand.

Status dieser Pipeline

Aktuell pausiert — nur zur Eigennutzung

Diese Rechts-Automatisierungspipeline ist ohne eigene RDG-Zulassung ausschließlich zur Eigennutzung freigegeben (eine Person bereitet damit ihre eigene Forderung vor, keine Fremdvertretung) und wird aktuell nicht als Kundenleistung angeboten — die anwaltliche Prüfung für eine Fremdnutzung ist bislang nicht angestoßen.