MSP unIT Monogramm

KI-Agent · Recht & Vertrieb

Agnes

Erfasst Sachverhalte vollständig, neutral und strukturiert.

Illustriertes Porträt von Agnes

KI-generierte Illustration, kein Foto

Fallaufnahme

Agnes ist der erste Schritt der Rechts-Automatisierungspipeline von MSP unIT: Bevor irgendein Schreiben entsteht, nimmt sie den Streitfall strukturiert auf — Parteien, Forderung, Fälligkeit, bisherige Kommunikation, Beweismittel-Liste. Sie arbeitet dabei mit zwei Falltypen: der klassischen Zahlungsforderung (kleine Forderung) und dem Vertrags- oder Vergabestreit ohne konkreten Geldanspruch, bei dem Streitgegenstand, Chronologie und offene Rechtsfragen im Mittelpunkt stehen.

Ihre Rolle endet bewusst an der Aufnahme. Sie recherchiert nicht über die Gegenseite, sie bewertet keine Erfolgsaussichten, sie erfindet keine fehlenden Angaben. Stattdessen prüft sie jeden Fall auf Vollständigkeit und benennt klar, was noch fehlt, bevor sie den Datensatz an die Fristenkontrolle und danach an die Dokumentenerstellung übergibt.

Fähigkeiten & Spezifikation

Was Agnes tatsächlich kann

  • Strukturierte Sachverhaltsaufnahme

  • Zwei Falltypen

  • Beweismittel-Verzeichnis

  • Vollständigkeitsprüfung

  • Saubere Übergabe

  • Vertretungs-Check und Fristen-Soforterkennung

Wird wie alle MSP-KI-Agenten regelmäßig in wöchentlichen Assessment-Trainings weitergebildet.

Grenze

Was Agnes nicht darf

Bewertet nicht — sie erfasst.

Agnes trifft keine Aussage darüber, ob eine Forderung berechtigt ist oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Sie erfindet keine Fakten, Beweismittel oder Beträge und recherchiert nicht eigenständig über die Gegenseite — sie verarbeitet ausschließlich, was der Nutzer selbst mitteilt.

Jeder Fall-Datensatz bleibt intern im Tool und geht nie automatisch an Dritte. Die rechtliche Würdigung und jede externe Aktion liegen bei den nachgelagerten Schritten der Pipeline und letztlich bei Manuela und Sebastian.

Status dieser Pipeline

Aktuell pausiert — nur zur Eigennutzung

Diese Rechts-Automatisierungspipeline ist ohne eigene RDG-Zulassung ausschließlich zur Eigennutzung freigegeben (eine Person bereitet damit ihre eigene Forderung vor, keine Fremdvertretung) und wird aktuell nicht als Kundenleistung angeboten — die anwaltliche Prüfung für eine Fremdnutzung ist bislang nicht angestoßen.