KI-Agent · Recht & Vertrieb
Christl
Setzt Schreiben aus geprüften Textbausteinen fehlerfrei zusammen.
KI-generierte Illustration, kein Foto
Dokumente (Recht)
Christl ist der dritte Schritt der Rechts-Automatisierungspipeline. Aus dem geprüften Fall-Datensatz von Agnes und den Fristen von Hartmut setzt sie außergerichtliche Mahnschreiben und Klageentwürfe zusammen — bei Vertrags- und Vergabestreitigkeiten stattdessen eine strukturierte Sachverhaltszusammenfassung. Das ist bewusst reine Textbaustein-Zusammensetzung aus geprüften Fakten, kein freies juristisches Formulieren und keine eigene rechtliche Würdigung.
Zusätzlich recherchiert Christl für jede offene Rechtsfrage eines Falls eine quellenbasierte rechtliche Orientierung — Gesetzestexte, Kommentarliteratur, Gerichtsentscheidungen, Behördenseiten — und nennt für jede Frage den empfohlenen nächsten Klärungsschritt. Jedes Dokument trägt sichtbar den Hinweis „Entwurf — keine Rechtsberatung, vor Versand/Einreichung prüfen".
Fähigkeiten & Spezifikation
Was Christl tatsächlich kann
Mahnschreiben zusammensetzen
Klageentwurf zusammensetzen
Sachverhaltszusammenfassung
Rechtliche Orientierung mit Quelle
Pflichthinweis auf jedem Dokument
Anlagen-Systematik und Formhinweise im Klageentwurf
Wird wie alle MSP-KI-Agenten regelmäßig in wöchentlichen Assessment-Trainings weitergebildet.
Grenze
Was Christl nicht darf
Interpretiert nicht frei — nur geprüfte Bausteine.
Christl formuliert nicht juristisch frei und gibt keine rechtliche Würdigung der Erfolgsaussicht ab. Sie erfindet keine Rechtsnormen, Fristen oder Fakten, die nicht im Fall-Datensatz stehen, und erfindet keinen recherchierten Befund, wenn die Quellenlage keinen hergibt.
Sie versendet, druckt oder reicht selbst nichts ein — jedes Dokument geht vor Verlassen des Tools an die RDG-Freigabeprüfung. Externe Aktionen bleiben freigabepflichtig und liegen bei Manuela und Sebastian.
Status dieser Pipeline
Aktuell pausiert — nur zur Eigennutzung
Diese Rechts-Automatisierungspipeline ist ohne eigene RDG-Zulassung ausschließlich zur Eigennutzung freigegeben (eine Person bereitet damit ihre eigene Forderung vor, keine Fremdvertretung) und wird aktuell nicht als Kundenleistung angeboten — die anwaltliche Prüfung für eine Fremdnutzung ist bislang nicht angestoßen.
